Offener Brief an die Fraktionen im Griesheimer Stadtparlament
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026
Antrag der Kooperationsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke „Wir setzen ein klares Zeichen für Demokratie, Gleichberechtigung, Vielfalt“ / öffentliche Bewertung des CDU-Redebeitrags
Sehr geehrte Frau Gabriele Winter, Fraktionsvorsitzende der SPD,
sehr geehrte Frau Judith Gehler, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen,
sehr geehrte Frau Sabrina Klamm, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke,
zur Kenntnisnahme:
sehr geehrte Frau Nathalie Hefermehl, Fraktionsvorsitzende der WGG,
sehr geehrter Herr Dieter Kleinfeldt, Fraktionsvorsitzender der FDP,
Die CDU-Fraktion fordert die Kooperationsfraktionen auf, die nachstehenden Fragen zu den von ihnen öffentlich erhobenen Tatsachenbehauptungen, Wertungen und politischen Zuschreibungen im Zusammenhang mit der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 und der hierzu veröffentlichten Erklärung zum Antrag „Wir setzen ein klares Zeichen für Demokratie, Gleichberechtigung, Vielfalt“ vollständig, konkret und auf Grundlage überprüfbarer Tatsachen zu beantworten. Politischer Streit gehört zur Demokratie. Jede Fraktion darf politische Schwerpunkte setzen, andere Positionen kritisieren und politische Entscheidungen unterschiedlich bewerten. Eine abweichende politische Bewertung ist legitim. Etwas anderes gilt, wenn daraus Tatsachenbehauptungen oder schwerwiegende Zuschreibungen über die Haltung, Gesinnung oder politische Integrität eines demokratischen Mitbewerbers abgeleitet werden.
Die von den Kooperationsfraktionen gemeinsam verantwortete Erklärung bezeichnet den Redebeitrag der CDU-Fraktion unter anderem als „Relativierung“, „Verwässerung“, „Beliebigkeit“, „Rundumschlag“, „Ablenkung“ und „Beschönigung“. Darüber hinaus wird behauptet, die CDU-Fraktion habe Verfassungsschutzstatistiken beschönigt, unzulässige historische Bezüge zwischen DDR und Nationalsozialismus hergestellt, den Islam pauschal zum Feindbild erklärt und den Kern des Antrags nicht verstanden.
Diese Aussagen gehen über eine politische Auseinandersetzung um Inhalte hinaus. Sie enthalten konkrete
Tatsachenbehauptungen und wertende Schlussfolgerungen, aus denen weitreichende politische Bewertungen des CDU-Redebeitrags abgeleitet werden. Deshalb ist offenzulegen:
Welche konkrete Aussage des CDU-Redebeitrags ist jeweils gemeint? Welche Tatsachen tragen den Vorwurf? Und nach welchen Maßstäben wird daraus die jeweilige politische Zuschreibung abgeleitet?
Wo Tatsachen behauptet werden, sind sie konkret zu benennen und anhand des tatsächlichen Redebeitrags überprüfbar zu belegen. Wo politische Wertungen vorgenommen werden, sind deren tatsächliche Ausgangspunkte und Bewertungsmaßstäbe offenzulegen. Die bloße Wiederholung eines Vorwurfs ist keine Begründung.
Mit der gemeinsamen Veröffentlichung haben sämtliche Kooperationsfraktionen die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen, Wertungen und politischen Zuschreibungen gemeinsam nach außen vertreten. Damit tragen sie auch gemeinsam die politische Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt. Eine Verweisung auf interne Abstimmungen, einzelne Formulierungsverantwortliche oder unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Kooperation kann diese nach außen übernommene gemeinsame Verantwortlichkeit nicht ersetzen. Unabhängig von der politischen Bewertung des Redebeitrags ist die Haltung der CDU-Fraktion zu Extremismus und Menschenfeindlichkeit eindeutig: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Antisemitismus, Rassismus und jede andere Form von Menschenfeindlichkeit stellen eine ernsthafte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar und sind mit den Mitteln des demokratischen Rechtsstaates entschieden zu bekämpfen. Zu diesem Grundsatz steht die CDU-Fraktion uneingeschränkt und unverrückbar. Die gleichzeitige Benennung unterschiedlicher extremistischer oder demokratiefeindlicher Bestrebungen bedeutet weder deren Gleichsetzung noch deren Relativierung. Wer mehrere Gefahren benennt, relativiert nicht automatisch eine davon. Wer dies behauptet, muss konkret darlegen, welche Aussage des CDU Redebeitrags diese Schlussfolgerung trägt.
Die CDU-Fraktion weist daher jede Behauptung zurück, sie habe extremistische Bestrebungen verharmlost, relativiert oder beschönigt. Jede Fraktion hat das Recht, politische Entwicklungen anders zu gewichten, eigene Schwerpunkte zu setzen und einen Antrag anders zu bewerten. Das ist demokratischer Wettbewerb. Etwas anderes gilt, wenn aus einer solchen politischen Differenz eine Aussage über die Haltung, Gesinnung oder politische Integrität eines Mitbewerbers abgeleitet wird. Wer einem demokratischen Mitbewerber „Relativierung“, „Verharmlosung“, „Beschönigung“, „Ablenkung“ oder eine bestimmte ideologische Haltung zuschreibt, geht über die bloße politische Bewertung hinaus. Solche Zuschreibungen müssen sich an den Tatsachen messen lassen, auf die sie gestützt werden. Gegenstand dieses offenen Briefes ist daher nicht, welche politische Schwerpunktsetzung die Kooperationsfraktionen für richtig halten. Es geht allein darum, ob und wie sich die gegen die CDU-Fraktion erhobenen Tatsachenbehauptungen und politischen Zuschreibungen aus dem tatsächlichen Inhalt ihres Redebeitrags herleiten lassen.
Vor diesem Hintergrund erwartet die CDU-Fraktion Antworten auf folgende Fragen:
1. Maßstäbe der politischen Einordnung • Nach welchen konkreten Maßstäben unterscheiden Sie zwischen zulässiger politischer Kritik, sachlicher Analyse und einer pauschalisierenden oder diskriminierenden Zuschreibung? • Welches Begriffsverständnis legen Sie den Begriffen „Relativierung“, „Verwässerung“ „Beliebigkeit“, „Rundumschlag“, „Ablenkung“ und „Beschönigung“ zugrunde? • Welche objektivierbaren Kriterien wurden auf den CDU-Redebeitrag angewandt? • Welche konkrete Aussage erfüllt jeweils die Voraussetzungen für die vorgenommene Zuschreibung? • Wo ziehen Sie die Grenze zwischen politischer Zuspitzung und einer unbelegten politischen oder moralischen Zuschreibung? • Gelten diese Maßstäbe unabhängig von politischer Richtung, Weltanschauung oder Religion gleichermaßen?
2. Tatsachengrundlage der Vorwürfe • Auf welche konkrete Aussage stützt sich der Vorwurf „populistische Hetze“? • Auf welche konkrete Aussage oder statistische Darstellung stützt sich der Vorwurf, Verfassungsschutzstatistiken seien „beschönigt“ worden? • Welche Passage stellt nach Ihrer Auffassung einen unzulässigen historischen Bezug zwischen DDR und Nationalsozialismus her? • Welche konkrete Aussage erklärt den Islam pauschal zum „Feindbild“? • Auf welche Passage stützt sich die Behauptung, Menschen seien aufgrund ihres Glaubens herabgewürdigt worden? • Welche konkrete Aussage belegt, dass die CDU-Fraktion den „Kern des Antrags“ nicht verstanden habe? • Welche Aussagen Ihrer Erklärung sind Tatsachenbehauptungen und welche reine Werturteile?
3. Herleitung der politischen Zuschreibungen • Welche tatsächlichen Feststellungen bilden jeweils die Grundlage Ihrer Wertungen? • Wie wird der konkrete Schluss von der jeweiligen Aussage des CDU-Redebeitrags zur daraus abgeleiteten politischen Zuschreibung begründet? • Welche Maßstäbe würden Sie anlegen, wenn dieselben Aussagen von einer anderen demokratischen Fraktion getroffen worden wären?
4. Gleichmäßige Anwendung • Gelten Ihre Maßstäbe für alle demokratischen Fraktionen gleichermaßen? • Nach welchen Kriterien stellen Sie sicher, dass politische Positionen nicht allein aufgrund ihrer politischen Richtung unterschiedlich bewertet werden? • Welche Kriterien verhindern, dass aus einer politischen Differenz eine unbelegte Zuschreibung über Haltung oder politische Integrität abgeleitet wird?
Die CDU-Fraktion erwartet eine vollständige, konkrete und nachvollziehbare Beantwortung. Allgemein politische Erklärungen, die bloße Wiederholung der bereits erhobenen Vorwürfe oder der Verweis auf unterschiedliche politische Auffassungen reichen dafür nicht aus. Mit ihrer gemeinsamen Erklärung haben die Kooperationsfraktionen ihre Vorwürfe und politischen Zuschreibungen nach außen getragen und sich damit inhaltlich festgelegt. Sie müssen daher für deren Tatsachengrundlage, Herleitung und Bewertungsmaßstäbe einstehen. Die CDU-Fraktion wird diesen offenen Brief, die Erklärung der Kooperationsfraktionen sowie deren Stellungnahme öffentlich zugänglich machen. Damit erhalten alle Interessierten die Möglichkeit, die erhobenen Vorwürfe, ihre Begründungen und die zugrunde gelegten Maßstäbe selbst nachzuvollziehen und sich auf dieser Grundlage ein eigenes Urteil zu bilden. Wer sich gegenüber einem demokratischen Mitbewerber mit schwerwiegenden politischen Vorwürfen festlegt, muss sie anhand konkreter Tatsachen und einer nachvollziehbaren Herleitung verantworten. Am Ende soll nicht die Behauptung entscheiden, sondern die überprüfbare Begründung.