Erhöhung der Kitagebühren erst zum April 2024
CDU und SPD legen neuen Antrag vor
Mit Beginn des neuen Jahres legt die Koalition von CDU und SPD einen neuen Änderungsantrag zur Erhöhung der Gebühren in der Kinderbetreuung vor, in dem die intensiven Diskussionen aus dem letzten Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport (JSKS) unter Beteiligung des Gesamtelternbeirats und weiteren Informationen aus dem Magistrat eingeflossen sind.
„Wir sehen, wie sehr die Ausgaben der Stadt für die Kinderbetreuung angestiegen sind,“ erläutern die Fraktionsvorsitzenden der CDU, Hagen Novotny, und der SPD, Sebastian Schecker, den Änderungsantrag: „Allein durch die deutlichen Tarifsteigerungen der letzten Jahre, durch zusätzliche Anmietungen, Erwerbe oder Erweiterungen bestehender Gebäude und in der Folge erhöhtem Personalbedarfs, sind die Kosten im Bereich der Kinderbetreuung deutlich angestiegen, von ca. 9 Mio€ in 2022 auf 13 Mio€ im Haushaltsansatz für 2024.“
Wie wurden die Kosten für die Kindertagesstätten kalkuliert?
Im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für die Kindertagesstätten wurden die realen Kosten von Personal, Gebäude und Betriebskosten ermittelt, den verschiedenen Betreuungsmodellen zugeordnet (Kindergarten, Krippe, Ferienbetreuung, Hort oder Betreuende Grundschule) und damit die Vollkosten für jeden Platz errechnet. „Der Krippenbereich ist die teuerste Betreuungsform und daher ist hier auch der Anteil der Elterngebühren am höchsten,“ erklären die Fraktionsvorsitzenden.
Die Vollkosten für einen Betreuungsplatz in der Krippe belaufen sich bei einer 10-stündigen Betreuung auf derzeit 2.159€ pro Monat und Platz. Hiervon sollten die Eltern laut bestehender Satzung 30 Prozent übernehmen, die Stadt Griesheim und damit die Steuerzahler übernehmen die restlichen 70 Prozent.
Die Vollkosten im Kindergartenbereich für eine 10-stündige Betreuung belaufen sich dagegen auf 1.083€ je Monat und Platz. Das Land Hessen fördert in diesem Bereich die ersten 6 Stunden der Betreuung, so dass die Eltern für dieses Betreuungsmodell nach der Neukalkulation Gebühren in Höhe von 130€ pro Monat zu zahlen haben.
Wie sieht der Vorschlag der Koalition aus?
Die Koalition schlägt vor, alle Gebühren – statt, wie ursprünglich vorgesehen bereits zum 1.1.2024 – erst zum 1.4.2024 anzuheben. Hierbei sollen die Gebühren für den Krippenbereich in zwei Stufen zum 01.04. und 01.09. ansteigen bis der Anteil von 30 Prozent erreicht wird. Alle übrigen Gebühren sollen in einem Schritt zum 01.04. erhöht werden.
Hagen Novotny und Sebastian Schecker erklären dazu ergänzend: „Wir möchten am Grundsatz unserer bestehenden Satzung festhalten, der besagt: Mindestens 30 Prozent der Kosten sollen die Eltern tragen. Wir halten es für sozial gerecht, wenn die Gebühren entsprechend den Betreuungsformen erhoben werden. Ein Krippenplatz ist wesentlich teurer als ein Kindergartenplatz wegen des erhöhten Bedarfs an Personal und Räumlichkeiten für die Jüngsten. Deshalb ist auch der Anteil der Gebühren, den die Eltern zahlen sollen, entsprechend höher als im Bereich des Kindergartens. Es wäre aus unserer Sicht sozial ungerecht, wenn die Eltern der Kindergartenkinder deutlich mehr als 30 Prozent der Kosten zahlen sollten, damit die Eltern der Krippenkinder deutlich weniger bezahlen, wie dies der Vorschlag der Opposition vorsieht.“
Auch im Verpflegungsbereich sollen die Gebühren angepasst werden: Die Koalition übernimmt hier den Vorschlag des Magistrats und schlägt vor, dass die Eltern nur die reinen Materialkosten der Verpflegung tragen. Die Stadt Griesheim stellt damit nur die Kosten des Einkaufs für die Verpflegung, die sie selbst bezahlen muss, in Rechnung. Die übrigen Kosten, darüber hinausgehenden Kosten, wie etwa die Personalkosten der Hauswirtschaftskräfte, tragen auch hier die Griesheimer Steuerzahler.
Marita Scheer-Schneider, die Vorsitzende des JSKS, informiert: „Die Geschwisterkindregelung, nach der das zweite Geschwisterkind nur die Hälfte zahlen muss, bleibt erhalten. Gleichzeitig wollen wir die bereits bestehende Sozialklausel verbessern: bis zu einem Bruttoeinkommen von 50.000€, bisher waren es 28.000€, können mit entsprechendem Nachweis die Gebühren um 15 Prozent gesenkt werden. Unberührt davon bleibt auf jeden Fall die Möglichkeit, bei ganz niedrigem Einkommen die Unterstützung der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch dies bleibt selbstverständlich bestehen.“
Der Vorschlag der Koalitionspartner enthält aber noch einen weiteren Punkt: „Wir greifen den Wunsch vieler Eltern auf und setzen uns für eine weitere Betreuungszeit im Krippenbereich ein. Einen entsprechenden konkreten Vorschlag soll von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gesamtelternbeirat erarbeitet werden und die neue Betreuungszeit zum Herbst diesen Jahres eingeführt werden.“
Hintergrund und Historie
Im November des letzten Jahres legte der Magistrat den städtischen Gremien eine Neufassung der Satzung für die Benutzungsgebühren in den Kinderbetreuungseinrichtungen vor, die ab 01.01.2024 eine deutliche Erhöhung der Gebühren im Krippenbereich um ca. 50 Prozent zum Inhalt hatte. Auch in den Betreuungsbereichen Kindergarten, Hort und Ferienbetreuung sind Erhöhungen geplant, allerdings in geringerem Umfang.
Bei den betroffenen Eltern führte die Magistratsvorlage zu deutlichem Unmut. Sie kritisierten zum einen die Kurzfristigkeit der geplanten Erhöhungen und zum anderen die Höhe der geplanten Anhebungen im Krippenbereich. Die Eltern übergaben eine Petition mit der Aufforderung, die Erhöhungen zurückzunehmen und erneut zu überprüfen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport wurde ausführlich über die Vorlage des Magistrats beraten, als auch über Änderungsanträge, die sowohl von den Koalitionspartnern CDU und SPD, als auch von den Oppositionsparteien eingebracht wurden. Die Änderungsanträge beinhalteten verschiedene Modelle einer schrittweisen Erhöhung der Gebühren in unterschiedlicher Höhe. Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl informierte in der Sitzung zudem ausführlich über die Platzentwicklung in der Kinderbetreuung als auch im Besonderen über die Kostenentwicklung in der Betreuung und bei der Verpflegung. Der Ausschuss entschied, keine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung abzugeben, sondern das Thema erneut in der ersten Sitzung des neuen Jahres im Januar zu beraten. Damit war eine Erhöhung der Gebühren bereits zum 01.01.2024 vom Tisch.