Weg für einen freien Träger zu Betreuung der Flüchtlinge in Griesheim ist frei

Ohne Abstimmung mit den betroffenen Kommunen oder den vor Ort tätigen ehrenamtlichen Helfern hat der Landkreis beschlossen, die Flüchtlingsarbeit in eigene Hände zu nehmen, oder sie auf die Kommunen zu übertragen. Unmittelbar nach den letzten Beschlüssen des Kreistages zu diesem
Thema in der ersten Septemberwoche, hatte die Kooperation von CDU, GRÜNEN, WGG und FDP einen eigenen Antrag zur Betreuung der Flüchtlinge in Griesheim zu den Beratungen in den zuständigen Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 14.09.2017 eingebracht. Der Antrag
hatte das Ziel, die Rahmenbedingungen für eine Vergabe durch die Stadt mit dem Kreis abzustecken, damit auch in Zukunft die Betreuung der Flüchtlinge und die Arbeit der Ehrenamtlichen in der bewährten Art und Weise fortgesetzt werden können. Zum damaligen Zeitpunkt war weder die Kostensituation noch eine Regelung für den Zeitraum bis zu einer Übernahme durch die Stadt
geklärt.
  
Die Parteien der Kooperation unterstützen die Forderungen des Arbeitskreises Asyl, der anregt weiter einen professionellen freien Träger bei der Flüchtlingsbetreuung an der Seite zu haben. Die Mitglieder des Arbeitskreises Asyl betreuen in Griesheim ehrenamtlich annährend 400 Flüchtlinge
und sind mit dem noch bis zum 31.Dezember vom Landkreis beauftragten, freien Träger und der momentanen Zusammenarbeit äußerst zufrieden. Durch diesen wurde in den vergangenen zwei Jahren zum Beispiel stets eine verbindliche Vertretung im Krankheitsfall von Mitarbeitern
gewährleistet, und Hilfestellungen bei Verständigungsproblemen gegeben, weil Mitarbeiter des freien Trägers Kenntnisse in den unterschiedlichen Sprachen der Flüchtlinge haben.

Als Ergebnis der Beratungen des Antrages der Kooperation fand in der letzten Woche ein erstes Gespräch mit dem Kreis und der Vergabestelle statt. In diesem konnten Bürgermeister und erster Stadtrat die finanziellen Vorstellungen des Kreises und die rechtlichen Vorgaben für eine Vergabe
durch die Stadt Griesheim insoweit abklären, dass eine Vorlage durch den Magistrat und eine kurzfristige Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ermöglicht werden konnte.
Dabei wurde deutlich, dass es ohne eine Übergangsregelung kaum möglich ist, die notwendige europaweite Ausschreibung durchzuführen, weil dazu die Zeit bis Ende des Jahres definitiv zu kurz ist. Nach dem Beschluss des Kreistages sollte jedoch den Kommunen die eigenständige Vergabe der
Betreuung ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund erklärte sich die zuständige Kreisbeigeordnete bereit, eine Übergangslösung in Form einer Interimsvergabe zu unterstützen. Sie wird dem zuständigen Kreisausschuss vorgeschlagen, zunächst für einen Übergangszeitraum bis zum
31.03.2018, den bisherigen freien Träger weiter zu beauftragen.

Diese wichtigen und notwendigen Verhandlungsschritte wurden durch den gemeinsamen Antrag der Kooperation angestoßen. Die Zusicherung einer Übergangslösung bis Ende März 2018 konnte erreicht werden, und die Rahmenbedingungen einer eigenständigen Vergabe sind geklärt. Darauf
aufbauend wurde in der Stadtverordnetenversammlung am letzten Donnerstag (05.10.2017) die diese Vorgehensweise aufgreifende Beschlussvorlage des Magistrats einstimmig verabschiedet, so dass auch im kommenden Jahr die bisher engagierte und von vielen Helfern getragene Arbeit der
Flüchtlingsbetreuung in bewährter Hilfsbereitschaft und Verantwortlichkeit fortgesetzt werden kann.